Freitag, 29. März 2013

Das wollen Senat und Bürgerschaft erreichen

Der Rückkauf der Netze schafft noch keine Energiewende. Kupferkabel und Gasleitungen allein haben keinen Einfluss auf die Energieproduktion. Vielmehr sind die Betreiber bei Strom und Gas verpflichtet ihre Netze diskriminierungsfrei zu öffnen. Die Freie und Hansestadt Hamburg könnte als 100%iger Betreiber also nicht verlangen, dass kein Atomstrom durch ihre Netze durchgeleitet wird. Aus diesem Grund ist der jetzige Beteiligungsvertrag mit Vattenfall und Egon über eine Beteiligung von 25,1% der Stadt erweitert worden. Über 1,6 Milliarden Euro werden durch die Energieunternehmen in moderne Gaskraftwerke, Energiespeicher und neue Fernwärmeleitungen investiert.

Dies alles ist in Hamburg bereits jetzt vertraglich geregelt. Mit einem 100%igen Rückkauf der Netze würden die Verträge zwischen Vattenfall und E.on rückabgewickelt werden. Die Stadt würde dann die Verantwortung über die Netze zu 100% haben, 3 Milliarden mehr Schulden und keine Energiewende in Hamburg.




Die Atomkatastrophe in Fukushima 2011 hat selbst größte Zauderer wachgerüttelt: Eine Energie, die Menschen in solches Leid stürzen und die Zukunftsfähigkeit eines ganzen Landes zerstören kann, die zukünftige Generationen belastet, ist ethisch nicht zu verantworten. Aber es genügt nicht, den Atomausstieg zu beschließen. Wir müssen regenerative Energien konsequent fördern und gleichzeitig den Energieverbrauch reduzieren – sonst ist das Ausstiegsziel 2022 nicht zu schaffen. Für die Hamburger SPD steht fest: Die Energiewende muss mit aller Kraft vorangetrieben werden, eine Rückkehr zur Atomkraft darf es nicht geben.

Mit einigen wegweisenden Beschlüssen hat die SPD-Regierung Ende 2011 die Energiewende für Hamburg eingeleitet.
Der Senat hat in Verhandlungen mit den Energieversorgungsunternehmen (EVU) Vattenfall Europe AG und E.ON Hanse AG die Grundlagen für die Energiewende in Hamburg geschaffen. In einer Paketlösung haben sich Senat und Unternehmen nach langen Verhandlungen auf eine Vielzahl von Schritten und Projekten verständigt, mit denen uns bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Energiewende zufällt. Zu den Vereinbarungen gehört auch eine 25,1 prozentige strategische Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme.
Da Energie aus Wind und Sonne nicht immer gleichmäßig verfügbar ist  soll Hamburg die größte europäische Stadt zur Speicherung von Energie werden. Ziel ist es, dass die Stadt mehrere Stunden über die neu zu bauenden Energiespeicher versorgt werden kann. So können wir, wenn viel Strom verfügbar ist, die Energiespeicher füllen und wenn wenig Strom da ist, Energie entnehmen. Das spart Geld und ist gut für den Klimaschutz.
Unter anderem haben sich beide Unternehmen und die Stadt Hamburg auf ein auf sechs Jahre angelegtes Investitionsprogramm zur Energiewende verständigt.
Die EVU streben in Zusammenhang mit ihren Investitionen eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen in Hamburg an. So will die E.ON Hanse-Gruppe bis 2015 die Emissionen gegenüber 2008 um rund 15 Prozent reduzieren. Bei Vattenfall Fernwärme ist vorgesehen, die Emissionen bis zum Jahr 2020 sogar um rund 27 Prozent zu verringern. Diese konkreten Ziele sind Teil von energiepolitischen Verständigungen, die zwischen Senat und Unternehmen erzielt worden sind. Dazu gehört auch die Entscheidung, dass das Heizkraftwerk Wedel und die geplante Fernwärmetrasse vom Kraftwerk Moorburg nach Altona durch ein neu zu errichtendes Innovationskraftwerk  ersetzt werden, um künftig Wind in Wärme speichern zu können.
Die E.ON Hanse AG und die Vattenfall Europe AG als Verhandlungspartner der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützen die Energie- und Klimapolitik des Senats und bekennen sich sowohl zu gemeinsamen Zielen einer gemeinwohlorientierten Energieversorgung als auch zur Umsetzung der Energiewende in Hamburg.
Wichtiger Teil der Vereinbarung ist auch die Zustimmung der Unternehmen zu einer paritätischen Besetzung der Aufsichtsräte. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollen insgesamt 12 Aufsichtsratsmitglieder stellen.
Die Vereinbarungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Energieversorgungsunternehmen sichern der Stadt den gewünschten strategischen Einfluss. Die Kooperationsvereinbarungen – inklusive der Investitionen der Unternehmen in die Energiewende – sind in einem Gesamtpaketmit der Beteiligung der Stadt an den Netzgesellschaften verhandelt worden. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass sich Hamburg über die HGV mit einem Anteil von 25,1 Prozent an den Netzgesellschaften Strom und Gas sowie der Hamburger Fernwärmegesellschaft beteiligt.
Das Gesamtkonzept wahrt die Interessen der Stadt in vollem Umfang, was haushalts-, energie- und standortpolitische Fragen betrifft. Es stellt die Alternative sowohl gegenüber dem Verzicht auf eine Beteiligung als auch der vollständigen Übernahme der Netze dar. Bei der Ausarbeitung der Beteiligungsverträge ist darauf geachtet worden, dass ein möglicher Volksentscheid in keiner Weise präjudiziert wird. Eine vollständige Übernahme der Netze hätte weitreichende und unübersehbare negative Folgen für den Haushalt der Stadt. Neben den Übernahmekosten wären zudem die oben genannten Investitionen in die technische Einleitung der Energiewende zusätzlich von Hamburg zu tragen.
Hamburgs Energiewende im Überblick:
Energiepolitische Kooperation zwischen Unternehmen und FHH
Die E.ON Hanse AG und die Vattenfall Europe AG als Verhandlungspartner der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützen die Energie- und Klimapolitik des Senats und bekennen sich sowohl zu gemeinsamen Zielen einer gemeinwohlorientierten Energieversorgung als auch zur Umsetzung der Energiewende in Hamburg. Dazu gehört insbesondere die erwähnte Verabschiedung eines Investitionsprogramms in Höhe von bis zu 1,6 Milliarden Euro in den kommenden sechs Jahren.
Wichtiger Teil der Vereinbarung ist auch die Zustimmung der Unternehmen zu einer paritätischen Besetzung der Aufsichtsräte. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollen insgesamt 12 Aufsichtsratsmitglieder stellen.
Energiekonzept für Hamburg; einzelne Maßnahmen der E.ON Hanse-Gruppe
Ausbau der dezentralen Wärmeversorgung durch Anschlussverdichtung sowie den Ausbau der Wärme-netze und –anlagen. Die Nahwärmeversorgung soll bis 2025 kontinuierlich um insgesamt 20% auf 74.000 Haushalte gesteigert werden. Dafür sollen rund 42 Millionen Euro investiert werden.
Auskoppelung und Nutzung von Industrie-Abwärme als Heizenergie: Die E.ON-Gruppe wird ihre Kompetenz einbringen, um gemeinsam mit der Hamburger Industrie bislang ungenutzte Industrie-Abwärme in Nah-Wärmenetze einzuspeisen.
Speicherung erneuerbarer Energien – „Power to Gas“: Das Unternehmen wird eine Demonstrationsanlage zur Umwandlung von regenerativem Strom in Wasserstoff bzw. Methan in Hamburg bauen. Das Investitionsvolumen beträgt rund fünf Millionen Euro.
Multifunktionale Speicherkapazitäten: Weiterer Ausbau der an die Wärmenetze der E.ON Hanse-Gruppe angeschlossenen Speicherkapazitäten, insbesondere zur Aufnahme regenerativ erzeugter Wärme. Für das Vorhaben sind bis zu zwei Millionen Euro geplant.
Virtuelle Kraftwerke: Die E.ON Hanse-Gruppe und die Stadt Hamburg vereinbaren, dass das Unternehmen in den Jahren 2012 und 2013 fünf ihrer Blockheizkraftwerke in einem Pilotprojekt von einer entsprechenden Warte aus zentral steuert und hinsichtlich ihrer Leistungserbringung aufeinander abstimmen wird.
Ausbau dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Es ist vorgesehen, die dezentrale KWK in Hamburg bis zum Jahr 2021 auf eine Gesamtkapazität von heute 9 MWel auf eine Leistung von 17 MWel auszubauen. Dafür wird die E.ON Hanse-Gruppe in den kommenden zehn Jahren rund 25 Millionen Euro in den KWK-Ausbau in Hamburg investieren.
Energiekonzept für Hamburg; einzelne Maßnahmen des Vattenfall Konzerns

Innovationskraftwerk: Das Unternehmen wird ein Innovationskraftwerk mit integrierten, hochflexiblen Energiespeichern als Ersatz für die bislang geplante Fernwärmetrasse vom Kraftwerk Moorburg und als Ersatz für das Heizkraftwerk Wedel errichten. Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Innovationskraftwerk beträgt zwischen 430 – und 500 Millionen Euro. Es wird sich um ein erdgasgefeuertes Gas- und Dampfkraftwerk handeln. Die in das Kraftwerk integrierten Energiespeicher ermöglichen unter anderem die Speicherung von überschüssiger Energie aus erneuerbarer Erzeugung.
Um eine schnelle Realisierung der Wärmespeicher zu ermöglichen, wird der Wärmespeicher zunächst am Standort Tiefstack in Verbindung mit dem dortigen Gas- und Dampfkraftwerk umgesetzt. Zusätzlich ist der Einsatz eines weiteren Wärmespeichers für das neu zu errichtende Gas- und Dampfkraftwerk vorgesehen.
Das System der Wärmespeicher kann in Verbindung mit dem Gas- und Dampfkraftwerk mehrere Hundert Megawatt regenerativer Stromproduktion für rund 10 Stunden – etwa während des Durchzugs einer Sturm-front – abfedern. Das entspricht der Leistung eines großen Windparks.
Weiterentwicklung des Standortes Tiefstack: Die Biomasse- und Abwärmenutzung wird durch eine Fernwärmeanbindung der Biomasse-Anlage der Müllverbrennungsanlage Borsigstraße ausgeweitet. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Mitverbrennung von Biomasse im Heizkraftwerk Tiefstack wirtschaftlich ermöglicht werden kann. Der Wärmespeicher wird am Standort Tiefstack umgesetzt.
Maßnahmen am Standort Haferweg: Die gemeinsame Wärmegesellschaft wird für Spitzenlast- und Reservezwecke Erdgaskessel am Standort Haferweg installieren.
Nutzung von Abwärme im Bereich Süderelbe: Vattenfall wird im Bereich der Süderelbe die Abwärmenutzung (inkl. KWK Moorburg), sowie den Aufbau eines Niedrig-Temperatur-Fernwärmenetzes prüfen und eine Energiekonzeption zur Erschließung im Bereich der Süderelbe entwickeln.
Reduzierung der CO2-Emissionen des Erzeugungsportfolios: Die CO2-Emissionen des gegenwärtigen Erzeugungsportfolios für die Fernwärme sollen bis zum Jahr 2020 um ca. 27% reduziert werden.
Modernisierung und Ausbau des vorhandenen Stromnetzes: Das Unternehmen wird jährlich durchschnittlich mehr als 160 Millionen Euro in Ausbau und Modernisierung der bestehenden Netzinfrastruktur investieren. Das Netz wird zu einem „intelligenten Netz“ („smart grid“) weiterentwickelt, das flexibel auf Schwankungen in der Energieversorgung reagieren kann, die durch den zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien an der Versorgung verursacht wird.
Vereinbarung quantitativer Ausbauziele in der Fernwärmeversorgung: Die gemeinsame Wärmegesellschaft soll durch Verdichtungsmaßnahmen sowie den Ausbau des Fernwärmenetzes die Anzahl der fernwärmeversorgten Wohneinheiten von gegenwärtig rund 438.000 auf 500.000 im Jahr 2020 erhöhen. Bis zum Jahr 2025 ist das Ziel von ca. 525.000 Wohneinheiten geplant.
Ausbau eines virtuellen Kraftwerks: In Hamburg ist eine Versiebenfachung des virtuellen Kraftwerks bezogen auf die angeschlossenen Wohneinheiten im Vergleich zum Jahr 2011 bis ins Jahr 2020 (auf rd. 21.000 Wohneinheiten) vorgesehen.
Mehr Energieeffizienz durch intelligente Stromzähler: Nach positiv verlaufenen Pilotprojekten soll der Einsatz intelligenter Stromzähler („smart meter“) deutlich ausgeweitet werden: Vattenfall plant rund 80.000 konventionelle Zähler für Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh in den nächsten Jahren durch intelligente Stromzähler zu ersetzen.
Möglicher Volksentscheid läuft nicht ins Leere
Die getroffenen Vereinbarungen lassen einen möglichen Volksentscheid über eine 100prozentige Beteiligung Hamburgs an den Netzen nicht ins Leere laufen. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz: „In dem Volksentscheid würde es um die Frage gehen, ob Hamburgs Steuerzahler für einen milliardenschweren Kredit und die damit verbundenen Zinsbelastungen geradestehen sollen, damit die Stadt die Netze vollständig übernehmen kann oder ob die Energiewende unter Einfluss der Stadt praktisch beginnen kann.“
Hamburgs Bürgerinnen und Bürger haben den Senat beauftragt, einen strategischen Anteil von 25,1 Prozent an den Netzen zu erwerben. An diesen Auftrag fühlen wir uns gebunden. Wir setzen ihn um – und zwar so, dass ein etwaiger Volksentscheid nicht leerläuft.“
Fazit:
Die Vereinbarungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Energieversorgungsunter-nehmen sichern der Stadt den gewünschten strategischen Einfluss. Die Kooperationsvereinbarungen – inklusive der Investitionen der Unternehmen in die Energiewende – sind in einem Gesamtpaket mit der Beteiligung der Stadt an den Netzgesellschaften verhandelt worden. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass sich Hamburg über die HGV mit einem Anteil von 25,1 Prozent an den Netzgesellschaften Strom und Gas sowie der Hamburger Fernwärmegesellschaft beteiligt.
Das Gesamtkonzept wahrt die Interessen der Stadt in vollem Umfang, was haushalts-, energie- und standortpolitische Fragen betrifft. Es stellt die Alternative sowohl gegenüber dem Verzicht auf eine Beteiligung als auch der vollständigen Übernahme der Netze dar. Bei der Ausarbeitung der Beteiligungsverträge ist darauf geachtet worden, dass ein möglicher Volksentscheid in keiner Weise präjudiziert wird.
Eine vollständige Übernahme der Netze hätte weitreichende und unübersehbare negative Folgen für den Haushalt der Stadt. Neben den Übernahmekosten wären zudem die oben genannten Investitionen in die technische Einleitung der Energiewende zusätzlich von Hamburg zu tragen. Daher sind wir Sozialdemokraten gegen eine solche Übernahme.
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