Mittwoch, 21. August 2013

Frage 33: Wie berechnet sich die feste Ausgleichszahlung (Garantiedividende)?


Frage 33: Wie berechnet sich die feste Ausgleichszahlung (Garantiedividende)?


Die Ableitung der festen Ausgleichszahlung erfolgte in Anlehnungan die §§ 298 ff. Aktiengesetz (AktG): Gemäß § 304 Absatz 2 Satz 1 AktG ist als Ausgleichszahlung mindestens die jährliche Zahlung des Betrages zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren zukünftigen Ertragsaussichten, angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die Gesellschaftsanteile verteilt werden könnte. Diese Ausgleichszahlung wurde danach gutachterlich aus dem ermittelten prognoseorientierten Ertragswert unter Berücksichtigung der Risikosituation der jeweiligen Gesellschaft ermittelt. Bei einem (risikolosen) Basiszinssatz von drei Prozent und einem Risikozuschlag für die regulierten Bereiche Strom und Gas von 1,2% und für den Bereich Fernwärme von 1,5% ergibt sich damit ein Garantiezinssatz von 4,2% und 4,5%.
  

  

Dienstag, 20. August 2013

Netzrückkauf ist für'n Ar***

Auch die Jusos haben eine klare Meinung zum Netzrückkauf:


Vor Ort bei der SPD Harburg




SPD lädt zur Diskussion um den Rückkauf der Energienetze

Um nichts Geringeres als den vollständigen Rückkauf der Hamburger Energienetze geht es beim Volksentscheid am 22. September parallel zur Bundestagswahl.

Die SPD Harburg fordert einen Netzrückkauf "mit Augenmaß und Vernunft" und will darüber am Donnerstag, 22. August, ab 18.30 Uhr im Herbert-Wehner-Haus, Julius-Ludowieg-Straße 9 mit Befürwortern und Gegnern diskutieren.

Angesagt haben sich als Gesprächspartner das Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Matthias Albrecht, sowie Betriebsrat Thies Hansen. "Für viele ist das keine leichte Entscheidung angesichts der heftigen Debatte und der vielen offenen Fragen, die die Initiatoren des Volksentscheides noch nicht hinreichend beantwortet haben", so Albrecht. Deshalb sollen Ausmaß, Risiken und der Preis eines Netzerückkaufs nerneut beleuchtet werden.

Frage 32: Sind die Garantiedividenden hoch genug?


Frage 32: Sind die garantierten Ausgleichszahlungen angemessen? Was passiert im Falle von Verlusten der Netzgesellschaften? Warum ist die Ausgleichzahlung im Bereich Fernwärme höher?


Die garantierten Ausgleichszahlungen belaufen sich bei der Gasnetzgesellschaft auf 3,38 Mio. Euro, bei der Stromnetzgesellschaft auf 5,80 Mio. Euro und bei der Fernwärmegesellschaft auf 14,63 Mio. Euro, insgesamt also auf 23,81 Mio. Euro p. a. (entspricht prozentual einer festen Ausgleichszahlung in Höhe von 4,2% des Kaufpreises für das Gas- und Stromnetz sowie 4,5% für die Wärmegesellschaft). Hierbei gilt im Besonderen zu betonen, dass die festen Ausgleichszahlungen an keine bestimmte Geschäftslage gebunden und auch dann garantiert sind, wenn die Netzgesellschaften negative Ergebnisse erzielen. Nach den Regelungen des § 302 Ak-tiengesetz sind die Muttergesellschaften Vattenfall Europe AG (VE AG) sowie E.ON Hanse AG während des Bestehens eines Gewinnabführungsvertrages zum Verlustausgleich verpflichtet. Schuldner der Garantiedividende sind ebenfalls die VE AG und E.ON Hanse AG.

Allgemein lässt sich festhalten, dass sich die Ausgleichszahlung für die Strom- und Gasnetzbeteiligung im Rahmen dessen bewegt, was nach dem Leitfaden von Bundesnetzagentur und Kartellamt für diesen regulierten Energiebereich zulässig ist. Bei der unregulierten Fernwärme ist berücksichtigt worden, dass das Fernwärmegeschäft bei mittelfristig rückläufiger Nachfrage mit einem besonderen betriebswirtschaftlichen Risiko belastet ist, was beispielsweise die Volksinitiative vollständig verkennt Da dieses Risiko allein vom Fernwärmeversorger getragen wird, muss es sich in der Höhe der an die Stadt zu zahlenden Garantiedividende abbilden. Daher ist die Ausgleichzahlung aufgrund des höheren Risikozuschlags bei der Fernwärme im Vergleich zum regulierten Gas- und Stromnetzgeschäft höher.

Eine Garantiedividende gibt es zunächst für einen Zeitraum bis Ende 2017 (Gas/Fernwärme) bzw. 2018 (Strom). Danach besteht die Möglichkeit der Aufhebung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) bei gleichzeitiger Put-Option der Stadt zum im Jahr 2012 gezahlten Kaufpreis. Werden die Abführungen auf Basis einer dann durchzu- führenden erneuten Unternehmensbewertung angepasst, laufen sie wieder für mindestens fünf Jahre. Ab 2022 können sie entweder zu unveränderten Konditionen weiterlaufen oder sie werden gekündigt und die HGV erhält dann eine anteilige Dividende, deren Höhe vom jeweiligen Jahresüberschuss abhängt. Werden die Abführungen nicht gekündigt, kann die HGV unter bestimmten Bedingungen im Jahre 2028 eine Anpassung der Ausgleichszahlungen verlangen.

















Dienstag, 9. Juli 2013

"Wir befürchten einen Arbeitsplatzabbau!"

Rückkauf der Netze
Interview mit Thies Hansen, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der E.ON Hanse AG, SPD-Mitglied im Kreis Harburg

Am 22. September wird nicht nur der neue Bundestag gewählt, am gleichen Tag, können die Hamburgerinnen und Hamburger über den teuren Rückkauf der Netze abstimmen. Die Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ fordert die 100prozentige Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze für Strom, Gas und Fernwärme. Warum ist der Betriebsrat von der E.ON Hanse AG und der Hamburg Netz GmbH gegen den vollständigen Rückkauf der Hamburger Energienetze?

Betriebsräte stehen in der Regel nicht im Verdacht, Privatisierungen zu befürworten. Der Privatisierung liegt eine Renditeorientierung zugrunde. Diese ist wiederum oft Triebfeder für einen Arbeitsplatzabbau.

Daraus den Umkehrschluss zu ziehen, dass die vollständige Rekommunalisierung der Netze im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei, ist völlig unzutreffend. Die Energiewende
sowie die staatliche Regulierungspolitik erfordern heute von Betriebsräten differenziertere Fragestellungen und komplexere Antworten.

Sonntag, 7. Juli 2013

Voscherau verbietet Vereinnahmung durch Initiative

Der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern ist nicht jeder Manns Sache. So offenbar auch nicht bei der Initiative "Unser Hamburg - unser Netz". Erst werden Teilen der Gewerkschaften Käuflichkeit vorgeworfen und ihre demokratischen Rechte als "Showveranstaltung" abgekanzelt, dann vereinnahmt man Menschen zu politischen Statements, die das gar nicht wollen. So auch beim Ex-Bürgermeister Henning Voscherau: obwohl er Befürworter eine 100%igen Rekommunalisierung der Netze ist, will er sich nicht durch die Initiative politisch vereinnahmen lassen. Was war passiert? Statt zu fragen, ob man mit seinem Konterfrei werben darf, druckte man ihn einfach auf die Broschüre des Volksentscheids, ohne das man sich um die Persönlichkeitsrechte des Altbürgermeister schert.

Freitag, 5. Juli 2013

Doch nicht so einfach: Stadtwerke in Lübeck gescheitert

Das eine Rekommunalisierung von Stadtwerken nicht mal eben im Vorbeigehen durchgeführt werden kann, zeigt uns gerade die Hansestadt Lübeck. 

Zwar geht es in Hamburg "nur" um die Energienetze und nicht die Produktion der Energieversorgung und den Vertrieb, aber auch hier dürfte es nicht einfach für die Stadt werden. Neben 2 - 3 Mrd. Euro die die Hansestadt für den Rückkauf aufbringen muss, muss sie darüber hinaus den Nachweis erbringen, warum ein Unternehmen der Stadt (das es bis heute nicht gibt) den Netzbetrieb sicherer durchführt, als ein Unternehmen das bereits seine Kompetenzen unter Beweis gestellt hat.